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Ansicht des Justizpalastes in Cholet, ein klassisches Gebäude, umgeben von Bäumen, darunter eine Palme im Vordergrund. Die Rückseite trägt eine handschriftliche Briefmarke vom 14. September 1928, gesendet von Mortagne-sur-Sèvre, wo der Absender den Palast als Wahrzeichen der Stadt erwähnt und seinen Abreise nach Badonvilliers ankündigt. Sichtbar sind das Poststempel und die Kante von Mortagne-sur-Sèvre.
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