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Indische Ansichtskarte vom Jahr 1939, die auf der Vorderseite Text in Devanagari-Schrift zeigt, mit einer Erwähnung der Jurisdiktion von Muzaffarnagar. Die Rückseite trägt einen grünen 9 p. Stempel Indiens, einen indischen Poststempel und eine handschriftliche Adresse nach Jaipur, mit den Erwähnungen 'Giribhawal' und 'Jaipur' in Kurrentschrift. Der gedruckte Text auf der Vorderseite besagt, dass Streitigkeiten unter die Jurisdiktion von Muzaffarnagar fallen.
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