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Indische Karteikarte vom 29. November 1960, gesendet von Shaktinagar nach Delhi an Shri Dina Nath Singh, im Büro des Registrar der Genossenschaftsgesellschaften in Azadpur. Die Rückseite enthält einen handschriftlichen Brief, der auf eine vorherige Korrespondenz antwortet und die Abwesenheit rechtlicher Bestimmungen zur Ernennung eines Schiedsrichters im Schiedsgerichtsgesetz erwähnt. Indischer Briefstempel von 3 Annas und lokaler Poststempel von Ajudhia.
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